Einstufungsmessung für Einzelraumfeuerstätten



Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22.März 2010 errichtet oder in Betrieb genommen wurden müssen gem. BImSchV § 26 Grenzwerte für Staub u. CO einhalten.
Die Einhaltung kann durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger durchgeführt werden. Für diese Messung musste ein neues Messverfahren entwickelt werden, dass die Emissionen an Staub u. CO erfassen und auswerten kann.

Der TÜV Süd hat das erste auf dem Markt befindliche Gerät nach der Anforderung der neuen VDI 4206 Blatt 2 für alle Festbrennstoffe nach 1. BImSchV geprüft und erfolgreich getestet. Bei dem neuen Verfahren wird die Staubmassenkonzentration unmittelbar während der 15-minütigen Probenahme gemessen. Der Staubgehalt und die O2- und CO-Konzentration im Abgas werden grafisch auf einem Farbdisplay kontinuierlich dargestellt. So kann nun direkt vor Ort ohne Zeitverzögerung die vollständige Bewertung einer Feststofffeuerstätte für die Stufen 1 und 2 nach 1. BImSchV erfolgen.

Anfragen richten Sie bitte mit Angabe der Feuerstätte an mich. Die Machbarkeit wird dann geprüft.